Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für den Webauftritt der IQstruct Engineering GmbH unter iqs-e.de einschließlich aller Unterseiten in deutscher und englischer Sprache. Die Website informiert über Leistungen für Unternehmen. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig. Soweit auf unsere Dienstleistungen die Ausnahme für Kleinstunternehmen nach § 3 Abs. 3 BFSG Anwendung findet, bleiben etwaige gesetzliche Pflichten für erfasste Produkte davon unberührt.

Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an WCAG 2.1 auf Stufe AA und EN 301 549. Die Angaben beschreiben den derzeit dokumentierten Umsetzungsstand. Eine vollständige Prüfung mit assistiven Technologien steht noch aus; eine umfassende Konformität ist damit nicht nachgewiesen.

Der Auftritt enthält Sprunglinks, Formularbeschriftungen, Fokusanzeigen und Alternativtexte. Die vollständige Tastaturbedienbarkeit, Kontraste und Vergrößerung werden weiter geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Das Hauptmenü öffnet seine Untermenüs beim Überfahren mit dem Zeiger. Mit der Tastatur sind die Untermenüs nicht zu erreichen; die Übersichtsseiten der Themenbereiche sind dagegen mit der Tastatur erreichbar und führen zu allen Unterseiten. Die Bedienung mit der Tastatur wird nachgerüstet.
  • Die Dateien unter /downloads/ können nur eingeschränkt barrierefrei sein: Das Zertifikat ISO 9001 ist ein Scan der Zertifizierungsstelle. Den Kurzcheck zur virtuellen Inbetriebnahme und die Qualitätspolitik erzeugen wir mit Überschriften, Lesereihenfolge und Sprachangabe. Auf Anfrage stellen wir jeden dieser Inhalte in einer anderen Form bereit.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. September 2026 anhand der vorliegenden Umsetzungsdokumentation überarbeitet. Nach Abschluss der Prüfung ergänzen wir Prüfdatum, Umfang und Ergebnisse.

Rückmeldung und Kontakt

Sie haben eine Barriere gefunden oder benötigen eine Information in einer anderen Form? Schreiben Sie an info@iqs-e.de oder rufen Sie an unter +49 (0) 2401 399 103 - 0. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen.

Stand

15. September 2026.